Ausbau barrierefreier Bushaltestellen 1. November 2021 Menschen mit Beeinträchtigung stoßen im Alltag oft sehr schnell an ihre Grenzen, wenn es darum geht, sich eigenständig fortzubewegen. Ob es dabei um den Kino- oder den Arztbesuch geht: Selbstbestimmte Mobilität ist Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. „Vor allem in einer Gesellschaft, deren Kerngeschäft beim Thema Mobilität der motorisierte Individualverkehr ist und die bei ihrem Öffentlichen Personennahverkehr erhebliche Defizite in der Barrierefreiheit aufweist, wird vielen Menschen tatsächliche Inklusion einfach verwehrt“, erklärt Leonhard Schmitt, Sprecher für Sozialpolitik der grünen Stadtratsfraktion. Nach Angaben der TU Dresden sind etwa 10 % der deutschen Bevölkerung zwingend auf barrierefreie Bushaltestellen, auf barrierefreie Gehwege, auf eine barrierefreie Infrastruktur angewiesen. „Dabei geht es nicht nur um Menschen mit Beeinträchtigung oder physischem Handicap. Auch die steigende Zahl an Menschen, die im Alter auf Barrierefreiheit angewiesen sind, die Kinderwägen schieben oder zeitweise verletzungsbedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind auf einen barrierefreien oder zumindest -armen ÖPNV angewiesen.“ Aus diesem Grund haben Bund und Länder im Personenbeförderungsgesetz verankert, dass bis zum 1. Januar 2022 alle Bushaltestellen hergerichtet sein müssen. „Obwohl wir als grüne Stadtratsfraktion frühzeitig und mehrfach auf diese Gesetzesänderung hingewiesen haben, hat die Stadtspitze versäumt, hierzu aktiv zu werden“, ergänzt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der grünen Stadtratsfraktion, David Hilzendegen. „Nun liegt es auf der Hand, dass dieses Ziel in den verbleibenden Monaten des Jahres 2021 nicht mehr erreicht werden kann. Als grüne Stadtratsfraktion werden wir bei den anstehenden Haushaltsberatungen im Haupt -und Finanzausschuss beantragen, dass ab 2022 jedes Jahr zwölf der insgesamt mehr als 300 Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden und die notwendigen Mittel dafür bereitgestellt werden.“ „Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Grundrecht aller Bürger*Innen und es braucht den politischen Willen, Inklusion zu realisieren“, so Leonhard Schmitt abschließend.