GRÜNE wollen Gesundheitskarte für erwachsene Geflüchtete prüfen lassen

Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will prüfen lassen, ob die elektronische Gesundheitskarte künftig auch für erwachsene Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Worms eingeführt werden kann. Einen entsprechenden Prüfantrag hat die Fraktion für die kommende Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch, den 30.09.2026, eingebracht.

Bislang müssen erwachsene Leistungsberechtigte in Worms vor einer ärztlichen Behandlung regelmäßig einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. Mit einer elektronischen Gesundheitskarte könnten sie stattdessen direkt eine Arztpraxis aufsuchen. Die rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung ermöglicht Kommunen diesen Weg bereits seit Jahren. Unter anderem Mainz, Koblenz und Trier sind ihr bereits beigetreten. Das Land verweist dabei unter anderem auf Vorteile beim Personaleinsatz, bei der Abrechnung und auf einen einfacheren Zugang zur medizinischen Versorgung. „Uns geht es um eine belastbare Prüfung, nicht darum, das Ergebnis vorwegzunehmen. Wenn die elektronische Gesundheitskarte für Minderjährige bereits vorgesehen ist, sollten wir jetzt prüfen, ob die dadurch entstehende Lücke bei Erwachsenen sinnvoll geschlossen werden kann. Wir wollen wissen, welche Kosten dem heutigen Verfahren tatsächlich gegenüberstehen und welche Entlastungen gleichzeitig in der Verwaltung und bei der medizinischen Versorgung möglich sind“, erklärt Anna Biegler, Co-Vorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktionsvorsitzende im Stadtrat.

Für minderjährige Leistungsberechtigte ist die elektronische Gesundheitskarte inzwischen gesetzlich vorgesehen. Damit entsteht eine Lücke zwischen Minderjährigen und Erwachsenen, die weiterhin auf das Behandlungsscheinverfahren angewiesen sind. Aus Sicht der Grünen ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt zu prüfen, ob die ohnehin entstehenden Strukturen sinnvoll auch auf erwachsene Leistungsberechtigte ausgeweitet werden können. „Wer Bürokratie abbauen will, muss auch bereit sein, bestehende Verfahren zu hinterfragen. Wenn für Minderjährige bereits eine Gesundheitskarte vorgesehen ist, während Erwachsene weiterhin regelmäßig Behandlungsscheine beantragen müssen, sollten wir uns diese unterschiedliche Behandlung genau anschauen. Unser Ziel muss eine Lösung sein, die unkompliziert für die Betroffenen, praktikabel für Arztpraxen und effizient für die Verwaltung ist“, ergänzt Benjamin Weisbach aus dem Vorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Worms.

Mit dem Prüfantrag soll die Verwaltung insbesondere die Kosten des bisherigen Behandlungsscheinverfahrens mit denen eines Beitritts zur Landesvereinbarung vergleichen und die Erfahrungen anderer Kommunen einbeziehen. Dabei sollen auch mögliche Einsparungen beim Verwaltungsaufwand und Auswirkungen auf die medizinische Versorgung berücksichtigt werden. Erst auf dieser Grundlage soll über eine mögliche Einführung für Erwachsene entschieden werden. Die rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte besteht seit 2016. Nach Angaben des Landes ermöglicht sie den teilnehmenden Kommunen ein weniger bürokratisches Verfahren, ohne den gesetzlich festgelegten Umfang der medizinischen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verändern.

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