Kläranlage: Kein B-Plan auf dem Rücken der Beschäftigten 15. Februar 2019 Mitarbeiter sollen Verzicht auf Gesundheitsschutz unterschreiben Wie den beigefügten öfentlichen Unterlagen zu entnehmen ist, soll der umstrittene Bebauungsplan für eine weitere Logistikhalle auf dem Rücken der Beschäftigten duchgesetzt werden. Die Lage:Wenn in der Nähe der Kläranlage eine Halle gebaut würde, hätten die Beschäfftigen dort das gesetzliche Recht auf Schutz vor Beeinträchtigung durch Geruchsemissionen durch die Kläranlage. Dann müsste die Kläranlage ggf. aufwendig nachgrüstet werden, was nach unserer Einschätzug bei kompletter Einhausung eher eine Größenordnung von 30 Mio denn 3 Mio erreichen könnte. (Konkrete Zahlen hatte ich im Ausschuss gefordert, aber bislang nicht erhalten.) Daher untersagt der gültige Flächennutzungsplan im Umfeld der Kläranlage eine Bebauung. Davon soll nun auf Wunsch eines Logistikunternehmens abgewichen werden. Um die o.g. Bedenken zu zerstreuen, sagt das Unternehmen (siehe beigef. Mail) zu. von seinen Mitarbeitern eine Verzichtserklärung zu verlangen, ihren Gesundheitsschutz nicht geltend zu machen. Das halten wir a) für rechtlich nicht haltbar, denn es dürfte sich um unveräußerliche Rechte der Beschäftigten handeln b) für skandalös, denn damit würde ein Unternehmen seine abhängig Beschäftigten zwingen, etwas zu unterschreiben, ohne dass diese aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ein Wahl hätten Daher lehnen wir eine solchen wahrscheinlich ungesetzlichen Deal klar ab. Wenn das Logistikunternehmen in die Nähe der Kläranlage erweitern will, muss es vertraglich die Übernahme jener Kosten zusagen, die durch seine Erweiterung ausgelöst werden können. Für die Grüne StadtratsfraktionRichard Grünewald