Mehr Tempo 30 für Worms: Übersicht der neuen Möglichkeiten

Prüfantrag für die Stadtratssitzung am 08. Oktober

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen, in welchen Bereichen des Wormser Stadtgebiets durch die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Erweiterungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h möglich sind.

Begründung:

Tempo 30 trägt erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, reduziert Lärm- und Schadstoffemissionen und verringert den Durchgangsverkehr. Höhere Geschwindigkeiten führen häufig zu Unfällen mit schwereren Folgen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bedeutet daher mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

In den Stadtteilen fordern bereits jetzt viele Ortsbeiräte in Worms mehr Tempo 30, um die Verkehrssituation vor Ort u. a. entlang von Schulwegen und vor Kindertagesstätten zu verbessern. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die Einführung von Tempo 30 zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen kann.

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Länder und Kommunen einen erweiterten Handlungsspielraum erhalten. Neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs können nun auch klima- und umweltschutzbezogene sowie gesundheitliche und städtebauliche Ziele stärker berücksichtigt werden. Die Behörden können jetzt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h leichter anordnen, beispielsweise zur Schließung von Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken („Lückenschluss“), vor Fußgängerüberwegen (auch auf Vorfahrtsstraßen), Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen.

Durch den Beschluss über den Prüfantrag, wird eine Entscheidungsgrundlage für weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h geschaffen.

Hier finden Sie den Antrag als PDF.