Wormser GRÜNE plädieren dafür neuen Gestaltungsspielraum zu nutzen
In seiner Sitzung am 21. März 2025 hat der Bundesrat eine wegweisende Reform der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) beschlossen. Damit erhalten Städte und Gemeinden endlich mehr Möglichkeiten, Tempo-30-Zonen auszuweiten und den Rad- und Fußverkehr zu stärken. „Städte und Gemeinden haben jetzt endlich den lange erwarteten Handlungsspielraum, um den Verkehr sicherer, leiser und klimafreundlicher zu gestalten. Bisherige Hürden, etwa bei der Anordnung von Tempo 30 vor Schulen oder Kindergärten, gehören der Vergangenheit an“, erklärt Carolin Cloos, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Worms.
Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift ermöglicht es den Kommunen, Tempo 30 deutlich einfacher anzuordnen, ohne komplizierte Nachweise zur Gefahrenlage zu erbringen. Zudem können Flächen für den Rad- und Fußverkehr schneller ausgewiesen und Umwelt- und Klimaschutz als zentrale Kriterien für Verkehrsmaßnahmen berücksichtigt werden.
„Das Straßenverkehrsrecht war jahrzehntelang auf den Autoverkehr ausgerichtet. Mit dieser Reform stellen wir sicher, dass endlich auch Umwelt- und Sicherheitsaspekte eine größere Rolle spielen. Das ist ein großer Schritt hin zu einer nachhaltigen Mobilitätswende“, so Anna Biegler, Fraktionsvorsitzende der Wormser GRÜNEN.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Grünen im Wormser Stadtrat einen Antrag eingebracht, indem sie die Verwaltung aufforderten, eine Übersicht über die neuen Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 zu erstellen. Dieser wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Diverse Anträge aus dem Stadtrat und den Ortsbeiräten unterstreichen, dass der Wunsch nach mehr Tempo 30 parteiübergreifend besteht.
„Jetzt sind Verwaltung und Politik am Zug, die neuen Möglichkeiten zu nutzen – für eine gerechtere und klimaschonendere Verkehrspolitik“, stellt Cloos abschließend fest.
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