Möglichkeiten einer Gestaltungssatzung für Pfeddersheim

PFEDDERSHEIM. Nemo solus satis sapit – Niemand allein weiß genug !

Frei nach dieser lateinischen Weisheit schlossen sich mehrere Ortsbeiräte aus Pfeddersheim mit Gerold Senn zusammen, um sich über die Umsetzung einer Gestaltungssatzung in Westhofen zu informieren. Auf Anfrage erklärte sich der Ortsbürgermeister von Westhofen, Ottfried Fehlinger, sofort und unkompliziert für einen offenen Austausch bereit. So waren neben Gerold Senn (CDU-Vorsitzender) auch die Ortsbeiratsmitglieder David Hilzendegen (B90/Die Grünen), Detlef Kettner (fraktionslos) sowie Bernhard Steinke (CDU) in der Verbandsgemeinde Wonnegau zu Gast.

 

Und das hat seinen guten Grund. Nicht nur in jüngster Zeit lassen sich nun gestalterische Problemlagen in der Altstadt von Pfeddersheim erkennen. Die alte Gebäudesubstanz hier erforderte mancherorts eine Sanierung oder teilweise sogar ein Abriss. So kam es auf Grund mangelnder gestalterischer Vorgaben teilweise zu einer Auflösung des historischen Stadtbildes von Pfeddersheim. Zwar wurden einzelne Gebäude vorbildlich saniert, doch der eine oder andere private Eigentümer achtete bei Bauvorhaben nicht so penibel darauf, dass die noch vorhandene historische Struktur und das Erscheinungsbild des alten Ortskerns nicht beschädigt wird. Auch gibt es neben der alten Ortsbefestigung aus dem 15 Jhd. im alten Ortskern von Pfeddersheim über 40 ausgewiesene Denkmäler. Doch ist eine Denkmalzone hier aufgrund der fortgeschritten neuzeitlichen Bebauung nicht mehr realisierbar.

 

„Die Gestaltungssatzung ist ein Werkzeug nach Bauordnungsrecht zur Bestimmung der gestalterischen Elemente von Gebäuden.“, formulierte es Herr Scheuermann, Leiter Bauverwaltung VG Wonnegau, kurz und knapp zu Beginn des Termins. Auch führte er im Detail aus, welche regulatorische Maßnahmen dadurch entstehen, bspw. der Genehmigungspflicht von Bauangelegenheiten. „Dies ist aber nicht erst seit wenigen Jahren der Fall“, erklärte Ortsbürgermeister Fehlinger. Zwar wurde die Gestaltungssatzung in den Jahren 2006 und 2007 umfassend überarbeitet. Doch in ihrer ursprünglichen Form existiert sie seit 1998. So kam es auch bei jeder Änderung hierzu im Gemeinderat mit allen politischen Vertretern teilweise zu intensiven Diskussionen. Gleichwohl aber immer mit dem Ziel verknüpft, eine Entscheidung zu treffen, die für Verwaltung und Bauherren gleichermaßen praktikabel umzusetzen ist.

 

„Wecke denn eine Gestaltungssatzung für Westhofen denn nicht die Begehrlichkeiten anderer Gemeinden innerhalb der VG Wonnegau?“, wollte David Hilzendegen wissen. Diesen Effekt konnten Fehlinger und Scheuermann nicht beobachten. Einzig die Stadt Osthofen hat einen Grundsatzbeschluss im Stadtrat gefasst. Derzeit ist das Architekturbüro BPP aus Kaiserslautern beauftragt, eine Gestaltungssatzung für Osthofen zu erstellen. Mit der Kompetenz und der Arbeit von BPP, die für ein Auftragsvolumen von 15T€ den Zuschlag erhalten habe, sei man sehr zufrieden. „Aber es gibt auch viele andere erfahrene Architekturbüros für kommunale Projekte“ unterstrich Fehlinger. Wesentlicher und zugleich wichtiger Anteil des Auftrags ist immer die Bestandsdokumentation, die dann den größten Aufwand eines solchen Projekts ausmacht.

Detlef Kettner wollte zudem wissen: “ Wie erarbeiten sich die Fachleute eines Architekturbüros ein genaues Bild über die historische Entwicklung einer Ortschaft?“ Für Osthofen gibt es hier keine feste Vorgabe, stellte Scheuermann fest. Freilich kann er sich durch die Beratung der Denkmalschutzbehörden sowie Ortsansässige mit großer Kenntnis eine individuelle Lösung vorstellen.

Betroffene Bauherren und Eigentümer der Gebiete im Ort müssen sich bei jedem Bauvorhaben mit der Gestaltungssatzung befassen. „Fühlen sich diese denn nicht eingeschränkt in ihren Möglichkeiten?“, wollte Gerold Senn erfahren. „Das hängt immer davon ab, wie man eine solche lebt.“, hob Fehlinger hervor. Bei einem Verkauf beispielsweise werden im Rahmen der Prüfung des Vorkaufsrechts neue Eigentümer auf die Gestaltungssatzung hingewiesen. Zudem wird dann auch hier ein Sanierungsberater für Bauherren empfohlen. Der Sanierungsberater wird durch eine Fördermaßnahme finanziert. Auch bei anderen Umbau- oder Änderungsvorhaben wird im Gespräch immer eine Lösung auch im Sinne der Antragsteller angestrebt. Nicht vergessen darf man zudem, dass eine Gestaltungssatzung bei der Erstellung immer einen Bestandsschutz beinhaltet.

Alles in Allem wurde den Pfeddersheimer Vertreter nochmals verdeutlicht: eine Gestaltungssatzung wie im Falle von Westhofen ist ein wichtiges und wesentliches Werkzeug zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes einer Gemeinde. Zudem schafft es Rechtssicherheit für Verwaltung und Bauherren und vermeidet Missbehagen von gestalterischen Problemlagen. Ausdrücklich bedankten sich die Besucher für die detaillierten Ausführungen bei den Herren Fehlinger und Scheuermann, durch die der Informationenbedarf der Vertreter aus dem Wormser Vorort mehr als erfüllt wurde.

 

Somit ist es den Pfeddersheimer Vertreter auch weiterhin ein großes Anliegen, die historische Altstadt von Pfeddersheim zu schützen. Durch den Erhalt kann der Charakter des alten Ortskerns gewahrt und somit die Attraktivität des Stadtteils auf lange Zeit nicht nur beibehalten, sondern sogar noch gesteigert werden.

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